Mit BFH-Urteil vom 24.10.2017 VIII R 19/16 wurde beschlossen, dass bei Verzicht eines Gesellschafters auf sein Gesellschafterdarlehen, bei ihm weiterhin anfallende Refinanzierungszinsen nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit früheren Zinseinkünften abziehbar sind.
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Monat: November 2018
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09.11.18
Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen
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06.11.18
Steuerabzug einer zum 10. Januar geleisteten Umsatzsteuervorauszahlung für Vorjahr wird erleichtert
Mit BFH-Urteil vom 27.06.2018 wurde beschlossen, dass die Umsatzsteuervorauszahlungen, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt werden, auch dann im Vorjahr steuerlich abziehbar sind, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Sonnabend oder Sonntag fällt.