23.03.20
autorCura
Corona – Update 2

Stundung und Ratenzahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft
Stundung bedeutet Hinausschieben der Fälligkeit. Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Beitragspflichtigen können unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen Beiträge stellen. Hierzu muss der Bescheid für 2019 bereits ergangen sein.
Des Weiteren ist es möglich, dass die Beiträge in Raten gezahlt werden. Hierzu muss ein Ratenplan erstellt werden, der eine Schlussrate am 15.12.2020 vorsieht.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir behilflich sein können.
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