Die Obergrenze für Midijobs ist am 1. Juli 2019 von 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben worden. Dadurch profitieren zukünftig mehr Arbeitnehmer von günstigeren Sozialabgaben. Welche Besonderheiten sind in der Entgeltabrechnung zu beachten?
Die Obergrenze für Midijobs ist am 1. Juli 2019 von 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben worden. Dadurch profitieren zukünftig mehr Arbeitnehmer von günstigeren Sozialabgaben. Welche Besonderheiten sind in der Entgeltabrechnung zu beachten?