26.06.20
autorCura
Corona – Überbrückungshilfe

Sehr geehrte Mandanten,
wir sind für Sie da und versorgen Sie regelmäßig mit Updates zur Corona-Krise und den Maßnahmen der Bundesregierung.
Mit der Überbrückungshilfe soll den besonders stark betroffenen Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 eine weitere Liquiditätshilfe gewährt werden. Das Bundesprogramm gewährt Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen zu den betrieblichen Fixkosten für kleine und mittelständische Unternehmen mit hohem Corona-bedingten Umsatzausfall.
In unserem Dokument informieren wir Sie über:
- Fördervoraussetzungen
- Förderquote
- Deckelung der Überbrückungshilfe
- Ansetzbare Kosten
- Antragsverfahren
- Fristen
- Aufstockung
- Rückzahlung
Wir stellen Ihnen ein Dokument zum Download zur Verfügung, welches wir regelmäßig auf den neusten Stand bringen, so dass Sie regelmäßig mit allen relevanten Informationen versorgt werden.
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