Entwurf für Bürokratieentlastungsgesetz III beschlossen

Mit Sitzung des Bundeskabinetts vom 18.09.2019 wurde der Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) beschlossen.
Das BEG III soll in Erster Linie für mehr digitale Verfahren, und damit für weniger Akten, sorgen. Damit sollen Wirtschaft, Bürger/innen und Verwaltung von Bürokratie entlastet werden. Insgesamt sollen etwa 1,1 Milliarden Euro mit dem BEG III eingespart werden. Der Entwurf des dritten Bürokratieentlastungsgesetz besteht aus einem Maßnahmenpaket, welches wir Ihnen in vier Teilen komprimieren.
Teil 1: Vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer und Anhebung der Kleinunternehmergrenze
Teil 2: Lohnsteuerpauschalierung Gruppenunfallversicherung und Teilzeit-/geringfügig Beschäftigte
Teil 3: Erleichterungen außerhalb des Steuerrechts
Teil 4: Verschiedenes
Den gesamten Gesetzentwurf finden Sie auf der
TEIL 3: Erleichterungen außerhalb des Steuerrechts
Elektronische Arbeitsunfähigkeit
Bisher musste dem Arbeitgeber die Krankmeldung immer in Papierform vorliegen. Zukünftig werden die Krankenkassen auf Abruf den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ende der Lohnfortzahlung informieren.
Digitaler Meldeschein im Beherbergungsgewerbe
Bisher mussten Gäste eines Beherbergungsbetriebs Meldescheine in Papierform ausfüllen und unterschreiben. Diese Meldescheine waren dann für ein Jahr aufzubewahren und anschließend zu vernichten. Optional soll es nun ein digitales Meldeverfahren geben. Die eigene Unterschrift wird dabei durch sicherere Verfahren ersetzt.
Vereinfachung von Statistik-Gesetzen und weitere Änderungen
Die folgenden Statistik-Gesetze sollen vereinfacht werden:
Insolvenzstatistik
Gesetz über Statistik im produzierenden Gewerbe
Weitere Änderungen
Anstelle von Schriftform für Anträge und Mitteilungen nach dem Teilzeitbefristungsgesetz, wird eine Textform eingeführt
Bürokratieabbau für Bescheinigungs- und Informationspflichten des Anbieters von Altersvorsorgeverträgen gegenüber dem Steuerpflichtigen
Einführung eines elektronischen Datenspeichers für Kleinstarbeitgeber
Erteilung von Auskünften über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse; Einführung einer elektronischen Übermittlungspflicht.
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